SERVICE

FRAGEN UND ANTWORTEN

Sie haben Fragen rund um das Thema Mieten – Rechte und Pflichten? Ein Umzug steht an oder Sie möchten in Ihrer Wohnung etwas verändern?
Die häufigsten Themenbereiche und ihre Antworten haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Bei allen Fragen und Anliegen rund um Ihre Wohnung sind die Mitarbeiter des Team Service für Sie da. Nutzen Sie bitte unsere Service – Hotline unter 06190-992150. Wir sind von  montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar. Unter derselben Nummer erreichen Sie auch unseren Notdienst  in allen darüber hinausgehenden Zeiten – bitte beschränken Sie sich hier auf die Meldung von Notfällen.

Nein, nicht immer. Nachdem Ihr Anliegen vom Team Service aufgenommen wurde, wird es entweder dort oder in einer unserer Fachabteilungen bearbeitet. Ob Sie eine telefonische oder schriftliche Rückmeldung erhalten, hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Manches wird auch ohne Rückmeldung bearbeitet. Ein Beispiel hier sind Meldungen von Mängeln am Gebäude wie eine defekte Treppenhausbeleuchtung In diesen Fällen können Sie unsere Bearbeitung aber direkt erkennen.

Sie können und einen Schaden/Mangel gerne per Mail an die service@hawobau.de und selbstverständlich auch telefonisch an unser Service-Center unter der Tel.: 06190-992150 melden. Notfälle melden Sie bitte ausschließlich telefonisch.

Sie müssen nichts weiter tun. Abhängig von der Art des Schadens/Mangels wird eine Prüfung von uns veranlasst. Gegebenenfalls nimmt  einer unserer Liegenschaftsbetreuer Kontakt zu Ihnen auf, um den Mangel zu begutachten. Sollte keine weitere Prüfung notwendig sein – beispielsweise weil Sie uns den Schaden detailliert beschrieben haben und/oder aussagekräftige Fotos an die Schadensmeldung angehängt haben – wird die Beseitigung des Schadens von uns an eine geeignete Fachfirma beauftragt. Bitte bedenken Sie, dass die Reparatur aus verschiedenen Gründen für Sie kostenpflichtig sein kann: 1.) bei einer durch Sie verursachten Beschädigung 2.) die Reparatur fällt unter die Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag 3.) Es handelt sich um eine Fehlmeldung. Bitte bedenken Sie außerdem, dass manche Anzeigen von uns abzulehnen sind, beispielsweise weil kein Mangel der Funktion sondern ein ausschließlich optischer Mangel vorliegt. Oder weil sich der Mangel auf Ihr Mietereigentum bezieht.

Nach der Vergabe eines Auftrags sind unsere Handwerker sowie die Fachunternehmen gehalten, sich möglichst umgehend bei Ihnen zu melden, um einen Termin für die Reparatur mit Ihnen abzustimmen. Wie zeitnah eine Terminvergabe erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihren zeitlichen Möglichkeiten, vor Ort anwesend zu sein, der Dringlichkeit der Reparatur, der Auftragslage der Firma bzw. des Handwerkers etc.

Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Kontakt. Je früher erkannt wird, dass eine Mietzahlung nicht geleistet werden kann, desto einfacher ist es, den Schaden zu begrenzen und Wege zu finden, Ihr Mietverhältnis zu erhalten, beispielsweise über die Vereinbarung von Ratenzahlungen oder über die Klärung von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten Dritter.

Nein, das ist nicht möglich. Die Mietzahlung muss immer bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus gezahlt werden.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für eine Untervermietung eine Genehmigung erforderlich ist. Eine  Untervermietung der gesamten Wohnung  ist  grundsätzlich nicht gestattet.  Die Untervermietung eines Teils der Wohnung können Sie bei uns beantragen. Hierfür verwenden Sie bitte das entsprechende Formular, das Sie auf unserer Homepage unter Downloads aufrufen und herunterladen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Servicehotline.

Für die Prüfung zur Aufnahme weiterer Vertragspartner+innen benötigen wir eine ausgefüllte Selbstauskunft inklusive der entsprechenden Unterlagen. Diese können Sie auf unserer Homepage unter Downloads aufrufen und herunterladen. Nach positiver Prüfung der Unterlagen wird eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag geschlossen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Servicehotline. Zur Abgabe der Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns unter der Rufnummer 06190 9921-50.

Bauliche Veränderungen müssen grundsätzlich schriftlich beantragt werden. Ihr Antrag wird von uns geprüft und beantwortet. Bereits jetzt weisen wir daraufhin, dass das Anbringen von Parabolantennen, die Demontage von Heizkörpern usw. grundsätzlich nicht genehmigt wird.

Bauliche Veränderungen sind: Um- und Einbauten, Anbringung von Außenjalousien, Markisen, Balkonseitenverkleidung, das Einbringen von Fliesen, etc.. Styropordecken- und -wandverkleidungen dürfen in der gesamten Wohnung aus brandschutztechnischen Gründen nicht angebracht werden. 

Kleinere Haustiere, wie z.B. Kaninchen oder Hamster dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden. Für größere Haustiere wie z. B. Hunde benötigen Sie eine Genehmigung von uns. Hierfür verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular, das Sie auf unserer Homepage unter Downloads aufrufen und herunterladen können. Nach positiver Prüfung der Unterlagen werden wir Ihnen die Genehmigung erteilen.  Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Servicehotline.

Für einen Zeitraum von 6 Wochen im Jahr darf sich ein Besucher in Ihrer Wohnung aufhalten. Sollte der Besuch über diesen Zeitraum hinausgehen, handelt es sich um eine nicht genehmigte Untervermietung.

Lassen Sie uns die Kündigung schriftlich und von allen Mietvertragspartnern*innen unterzeichnet zukommen. Beachten Sie beim Kündigungstermin die Regelung Ihres Mietvertrages. Sie erhalten von uns ein Kündigungsbestätigungsschreiben, in dem Sie von uns um die Zusendung diverser Fotos gebeten werden, mit denen wir einschätzen wollen, ob bzw. was von Ihnen vor Auszug in der Wohnung zu tun ist.  Falls Sie einen Stellplatz und/oderGarage angemietet haben, beachten Sie bitte, dass dieser einen eigenen Mietvertrag hat und somit eine Kündigung erforderlich ist.

Bevor Sie eigenständig Arbeiten ausführen, warten Sie bitte unsere Rückmeldung zu den von Ihnen vorgelegten Fotos ab. Mit dieser Rückmeldung werden Sie von uns darüber informiert, ob von Ihnen in der Wohnung noch etwas zu tun ist. Sollten beispielsweise Beschädigungen vorliegen, so können Sie diese, sofern Sie die Arbeiten fachgerecht ausführen können,  selbst in Ordnung bringen, bzw. selbst eine Firma für die Instandsetzung beauftragen. Werden Beschädigungen nicht von Ihnen selbst behoben, wird deren Beseitigung durch uns beauftragt. Die Kosten werden Ihnen in dem Fall anschließend in Rechnung gestellt. Die Schlüsselrückgabe erfolgt  bei der Wohnungsendabnahme, bei der dann auch abschließend festgestellt wird, ob die Wohnung sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Nach Vertragsende wird Ihnen die Kaution mit den dazugehörigen Zinsen ausgezahlt, wenn die Wohnungsrückgabe ordnungsgemäß erfolgte und keine weiteren Forderungen von uns bestehen, wie z. B. Mieterbelastungen, Mietrückstände oder Betriebskostennachzahlungen. Die Auszahlung der Kaution erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Monaten, wobei ein Teil der Kaution bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist der letzten Betriebskostenabrechnung zurückbehalten wird. Wenn die Kaution von einem Sicherungsgeber (z. B. Sozialamt) gezahlt wurde, wird diese dorthin zurückgezahlt, sofern uns keine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass das Guthaben an Sie ausgezahlt werden darf.             

Bei der Wohnungsübergabe wird der Zustand der Wohnung in einem Protokoll und mit Fotos festgehalten. Damit ist der bauliche und bautechnische Zustand der Wohnung dokumentiert.

Sie erhalten von uns eine Ausfertigung des Wohnungsübergabeprotokolls. Sofern Sie  nicht Erstbezieher sind, sind aber auch bei der Übergabe an Sie Gebrauchsspuren und leichte, optische Mängel als Bestand möglich. Das müssen wir als Vermieter, wie auch Sie als Mieter akzeptieren – die Wohnung ist ja nicht neu.

Bitte berücksichtigen Sie, dass gewisse Abnutzungen die dem  baualterstypischen Wohnungszustand zuzurechnen sind, erstmal keinen Mangel  darstellen und deshalb nicht zu nachträglichen Ansprüchen auf Behebung berechtigen. Sollte hingegen ein tatsächlicher Mangel der Funktion bei der Übergabeübersehen worden sein, kann dieser innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Wohnung nachgemeldet werden und wird dann durch uns, oder einer von uns beauftragten Firma behoben.

Teils erarbeitet, teils aus der automatischen Mail Immoscout: Bitte bewerben Sie sich für alle Wohnungsangebote, die wir im Internet veröffentlicht haben, online. Nutzen Sie hierfür die Kontaktanfrage. Wenn Ihre Bewerbung von uns berücksichtigt werden kann, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Sofern dies nicht der Fall ist, bitten wir um Ihr Verständnis, dass es uns aufgrund der sehr hohen Anzahl an Bewerbungen leider nicht möglich ist, jeden Bewerber, im Fall einer Absage, zu kontaktieren.

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie dazu, sich um eine unserer öffentlich geförderten Wohnungen zu bewerben. Ihre Bewerbung können Sie deshalb ausschließlich an das Wohnungsamt der Stadt Hattersheim richten. Das Wohnungsamt führt eine Bewerberliste. Sobald Sie für eine der frei werdenden Wohnungen vorgeschlagen wurden, werden Sie von uns angeschrieben. 

Wenn die Wohnung, für die Sie sich interessieren, noch bewohnt ist, erhalten Sie von uns die Kontaktdaten des Mieters. Sie können dann einen Besichtigungstermin mit dem dort noch wohnenden Mieter vereinbaren. Wenn die Wohnung nicht mehr bewohnt ist, vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit einem unserer Mitarbeiter.

Eine Namensänderung muss immer schriftlich mit einer Kopie des entsprechenden Nachweises erfolgen. Sobald die Namensänderung bei uns bearbeitet wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung

Den Mieter*innen der Hawobau wird ein eigenes Mietkonto zugewiesen, auf das die monatliche Miete zu überweisen ist. Die Bankverbindung Ihres Mieterkontos finden Sie in Ihren Mietvertragsunterlagen. 

Damit wir Ihre Miete von Ihrem Konto abbuchen können, brauchenwir ein Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung). Das entsprechende Formular können Sie sich von unserer Homepage unter Download runterladen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Servicehotline.

Ein Widerruf des Sepa-Lastschriftmandant kann ohne Angabe von Gründen schriftlich erfolgen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung von uns.

Sofern Sie eine Kopie Ihres Mietvertrages benötigen, können Sie diese bei uns beantragen. Wenden Sie sich bitte an unsere Service Hotline. 

Unsere Mieter

Jedes Mal, wenn sie über Gründe für einen weiteren Umzug nachdenkt, wägt Frau Pfeufer sorgfältig Vor- und Nachteile ab. Und jedes Mal ergibt die Liste der Plus- und Minuspunkte einen eindeutigen Vorsprung für das Wohnen bei der Hawobau in Hattersheim.

URSULA PFEUFER