Wohnberechtigungsschein

Hattersheim am Main ist eine Gemeinde mit erhöhtem Wohnungsbedarf (§ 5a Wohnungsbindungsgesetz).

Aufgrund der für diese Gemeinden geltenden Sondervorschriften darf der Verfügungsberechtigte (Vermieter) eine frei oder bezugsfertig werdende Wohnung nur einem von der zuständigen Stelle (Wohnungsamt) benannten Wohnungssuchenden zum Gebrauch überlassen.

Die Wohnberechtigung wird vom Wohnungsamt über den „Antrag auf Vormerkung für eine öffentlich geförderte Wohnung“ geprüft.

Das Antragsformular erhält der Bürger entweder im Fachreferat Kinder, Jugend, Senioren und Soziales in der Untertorstraße 5,
im Stadtpunkt am Bahnhof oder online.