Kinderlärm

Kinderlärm wird manchmal als so belastend empfunden, dass Hausbewohner vor Gericht ziehen. Eltern müssen sich aber keine Vorwürfe machen lassen, denn nach den Erfahrungen von Mietervereinen plädieren deutsche Richter hier für Toleranz und Verständnis im Wohnumfeld.

Kleine Kinder dürfen nahezu nach Herzenslust tollen, ältere Kinder und Jugendliche hingegen müssen verständig genug sein, Rücksichten zu nehmen.

Friedliche Einigung im Streitfall lautet also die Maxime. Prallen jedoch jegliche Ansätze bei Eltern und Kindern ab, kann ein Wohnungseigentümer einer Familie mit Rücksicht auf die anderen Mieter sogar kündigen.

Konflikte um die "Lärmemmission" von Spielplätzen für Stadtkinder werden häufig vor Gericht ausgetragen. Bei allen Entscheidungen zeichnet sich ab: Kinder dürfen und sollen sogar draußen mit anderen Kindern spielen. Ist ein Spielplatz vorhanden, können sie ihn selbstverständlich benutzen. Nachbarn müssen die Auswirkungen hinnehmen.

Spielen Kinder auf Innenhöfen, auf den Grünflächen zwischen den Häusern oder vor Garagen, weil im Wohngebiet ein Spielplatz fehlt, haben Anwohner keine Handhabe, sie unter dem Lärmvorwand von dort zu vertreiben.

Kindliches Ballspiel ist grundsätzlich nicht zu verbieten. Fliegt der Ball jedoch auf fremdes Gelände, sind Kinder verplichtet, den Nachbarn um die Herausgabe zu bitten. Selbsthilfe ist für Kinder tabu.

Geräuschpegel, die bei anderen Freizeitlärmquellen als unzumutbar gelten, müssen bei Kindern ertragen werden –  befanden Richter des Verwaltungsgerichts Trier.