Untervermietung

Was Sie bei Untervermietung beachten müssen.


Sie möchten aus persönlichen oder finanziellen Gründen einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten, d. h. Sie als Hauptmieter überlassen den Gebrauch eines Teils Ihrer Wohnung einem Dritten?

Für eine Untervermietung brauchen Sie die Genehmigung des Vermieters. Denn uns als Vermieter interessiert es natürlich, wer in unseren Wohnungen wohnt - sei es als Mieter oder als Untermieter. Auch bei Änderungen Ihres Familienstandes bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen.

Die Genehmigung für eine Untervermietung beantragen Sie bitte schriftlich bei derGeschäftsstelle der Hattersheimer Wohnungsbau GmbH. Neben Ihrem Namen, Anschrift und Mietvertragsnummer nennen Sie uns bitte auch den Namen des künftigen Untermieters. Wenn gegen den künftigen Untermieter kein wichtiger Grund vorliegt und Ihre Wohnung nicht überbelegt ist, steht einer Untervermietung in der Regel nichts im Wege. Wir behalten uns vor, aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes in diesem Fall einen Zuschlag zur Miete zu erheben (Untermietzuschlag).
 
Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Untermieter einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Denken Sie daran, vertraglich festzulegen, dass der Untermietvertrag mit dem Hauptmietvertrag endet. In der Regel besteht für den Untermieter keine Möglichkeit, die Wohnung zu übernehmen, falls Sie als Hauptmieter ausziehen. Bedenken Sie bitte auch, dass nur zwischen Ihnen und unserer Gesellschaft ein Mietvertrag besteht und wir nur Sie (als unseren Vertragspartner) für eventuelle Schäden in der Wohnung verantwortlich machen.