Für jede Veränderung der baulichen Grundausstattung in Ihrer Mietwohnung benötigen Sie unsere Genehmigung.
Wenn Sie bauliche Veränderungen in der Wohnung planen, beachten Sie bitte, dass Sie die Art und den Umfang der geplanten Maßnahme bei Ihrem schriftlichen Antrag angeben.
In den meisten Fällen wird die Zustimmung erteilt. Allerdings kann diese Genehmigung unter der Bedingung der Einhaltung von Auflagen erfolgen, z. B. der Verwendung bestimmter Materialien. Die Kosten der baulichen Veränderungen und deren spätere Instandhaltung sind vom Mieter zu tragen. In unserem Genehmigungsschreiben wird auch mitgeteilt, ob ausgebaute Einrichtungsgegenstände von Ihnen aufzubewahren sind oder entsorgt werden können.
Bei aufwendig geplanten Umbauten ist es ratsam, sich vorher mit unserm Technischen Kundenbetreuer, Herr Neumann, in unserer Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.
Außer fachkundiger Beratung erhalten Sie auch Namen und Adressen von Handwerksfirmen unseres Vertrauens.
Beachten Sie auch, dass bei Ihrem Auszug aus den Mieträumen eine Rückbauverpflichtung besteht.
Das kann z. B. bedeuten, dass Sie den aufwendigen Wanddurchbruch bei Ihrem Auszug wieder schließen müssen. Deshalb klären wir weitergehende Fragen auch gerne bei einem gemeinsamen Ortstermin ab. Denn nur so können wir Sie vor kostspieligen Rückwandlungsmaßnahmen schützen.
Noch eine Bitte zum Schluss: Nehmen Sie bei Bauarbeiten Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie die Ruhezeiten. Bauschutt gehört nicht in die Mülltonnen und ist von Ihnen ordnungsgemäß zu entsorgen.